Fragen & Antworten

Jeder Eigentümer, welcher im Grundbuch eingetragen ist und das Grundeigentum in der Nähe der Muota oder Starzlen sich befindet, ist gemäss Wassergesetz des Kantons Schwyz perimeterpflichtig.
Der Bezirk Schwyz, welcher zuständig für das fliessende Gewässer im Kanton ist, hat eine Perimeterpflichtzone (siehe Dokumente, Perimeterplan) erstellt. Daraus können Sie entnehmen, in welcher Zone Ihr Grundeigentum sich befindet.
Die Aufgaben der Wuhrkorporationen sind den Hochwasserschutz am Fluss entlang zu gewährleisten. Dafür sind Unterhalte oder auch bauliche Massnahmen vordringlich.
Dies ist notwendig, damit die Wuhrkorporation ihren Verpflichtungen des Hochwasserschutzes nachkommen kann (siehe auch Frage oben).
Damit eine Perimeterrechnung erstellt werden kann, muss vorgängig eine Perimeterverfügung vom Bezirk Schwyz erstellt werden. Dieser legt die Höhe des Perimeterkapitals fest. Aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung wird noch die Höhe des Perimeterprozentsatzes festgelegt. All diese Daten können Sie auf der Rechnung entnehmen.
Die Perimeterrechnung wird dem Verantwortlichen des Stockwerkeigentümers zugestellt. Dieser wird die Rechnung für sämtliche Wohneigentümer bezahlen.
Die Wurkorporation Muota & Starzlen ist eine Einheit des Baches Muota und Starzlen. Laut Perimeterplan (siehe Dokumente, Perimeterplan) beginnt die Perimeterpflicht ab der «Höch-Murä» (anfangs Bisisthal) und endet mit dem Einfluss in den Vierwaldstättersee. Der Seitenbach Starzlen beginnt im Stalden in Muotathal und endet mit dem Einfluss in die Muota.
Da Sie im Grundbuch so eingetragen sind (vermutlich je zur Hälfte), erhalten Sie je eine Rechnung. Wenn mehrere Teile im Grundbuch eingetragen sind, können auch mehrere Rechnungen für das gleiche Grundstück erstellt werden.
Die Wuhrkorporation hält alle zwei Jahre eine Generalversammlung ab (siehe Dokumente, Reglement). Da können sämtliche Wuhrbürger der Korporation teilnehmen und sich dort auch einbringen.
Der Perimetereinzug wird je nach der Finanzlage der Korporation eingezogen. In unserer Korporation  ist dies etwa alle 2 bis 3 Jahre der Fall.
Eine Adressänderung können Sie beim Bezirk Schwyz, Ressort Umwelt, oder direkt beim Kassier unserer Wuhrkorporation melden (siehe Kontakt).